In Frankfurt wurde das Mitnehmen von E-Tretrollern in U-Bahnen und Straßenbahnen aufgrund von Sicherheitsbedenken verboten. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) reagiert auf Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und begründet das Verbot mit einem höheren Brand- und Explosionsrisiko von E-Tretrollern, die mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden. Diese Maßnahme ist Teil eines bundesweiten Trends, da bereits andere Verkehrsunternehmen in Deutschland ein Mitnahme-Verbot für E-Scooter umgesetzt haben.
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) plädiert für eine einheitliche bundesweite Regelung im Umgang mit E-Tretrollern. Bisher sind keine Fälle von brennenden E-Rollern im Verbundgebiet Nordhessen bekannt, was jedoch die Debatte über die Sicherheit dieser Elektrokleinstfahrzeuge nicht abschließt. Die Reaktionen von Verkehrsunternehmen und Verbänden auf das Verbot sind uneinheitlich, was die Diskussion über einheitliche Regelungen zur Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen auf nationaler Ebene verstärkt.