In Hessen werden die Strategien im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) angepasst, um effektiv gegen die Seuche vorzugehen. Eine wichtige Änderung betrifft die Jagdstrategie in den Sperrzonen. In Sperrzone II, die sich rund um infizierte Wildschweinfunde erstreckt, wird die Jagd nicht mehr grundsätzlich verboten. Das Ziel ist nun, Wildschweine zu erlegen, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.
Des Weiteren werden die Jagdbeschränkungen in Sperrzone I gelockert, um Ernte- und Bewegungsjagden zu ermöglichen. In Sperrzone II besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Jagd auf Schalenwild außer Wildschweinen. Diese Lockerungen sind auf die Errichtung von Elektrozäunen und die intensive Suche nach Wildschweinkadavern zurückzuführen. Allerdings müssen die Vorgaben des Ministeriums noch in Allgemeinverfügungen umgesetzt werden.
Die Anpassung der Jagdstrategie im Kampf gegen die ASP soll die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche verschärfen und gleichzeitig lockern, um eine effektive Bekämpfung sicherzustellen. Diese Veränderungen haben Auswirkungen auf die Bejagung von Wildtieren wie Wildschweinen und Waschbären.