In einem Nachbarschaftsstreit in Hessen sorgte der Laubabwurf von Eichen für juristische Auseinandersetzungen. Eine Frau aus Hessen forderte eine monatliche ‚Laubrente‘ von ihrem Nachbarn, da das herabfallende Laub und die Eicheln ihren Pool verunreinigten. Der Nachbar hatte vor 90 Jahren Eichen ohne ausreichenden Grenzabstand gepflanzt, was zu der Situation führte.
Das Landgericht Wiesbaden gab der Klägerin in erster Instanz Recht, aber das Oberlandesgericht Frankfurt entschied anders. Die Richter urteilten, dass die Poolbesitzerin den erhöhten Reinigungsaufwand ohne finanzielle Entschädigung hinnehmen muss. Ihrer Forderung nach einer monatlichen ‚Laubrente‘ wurde nicht stattgegeben, da der Laubabwurf als zumutbar angesehen wurde.
Die Entscheidung des Gerichts stützte sich darauf, dass die Frau die Beeinträchtigung durch die Bäume beim Kauf des Grundstücks bereits hätte erkennen können. Somit bleibt die Poolbesitzerin in diesem Fall vor Gericht unterlegen und muss die Reinigungskosten für ihren Pool selbst tragen.