In einer landesweiten Klausur im Rahmen des zweiten juristischen Staatsexamens in Hessen wurde eine schwerwiegende Panne entdeckt. Bei der Arbeitsrecht-Klausur wurde festgestellt, dass Teile der Lösungen in den Aufgabenzetteln mitabgedruckt waren, was zum Abbruch der Klausur führte. Dies betraf insgesamt 172 Rechtsreferendare in ganz Hessen. Das Justizprüfungsamt bestätigte den Fehler und die Klausur musste abgebrochen werden. Nun steht die Nachholung bevor.
Die Kontrollmechanismen werden kritisiert, und es wird nach einer Aufklärung der Ursache verlangt. Das zweite Staatsexamen ist von großer Bedeutung für die Berufszulassung im juristischen Bereich und daher sind solche Pannen inakzeptabel. Das Justizministerium wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden.
Die Kandidaten und Kandidatinnen, die von der Panne betroffen sind, sollen Vertrauen in die Nachholklausur haben. Diese Prüfung ist entscheidend für ihre berufliche Zukunft als Juristen und Juristinnen.