Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die geplante Fahrraddemo gegen den möglichen Ausbau der A5 nicht wie geplant auf der Autobahn stattfinden darf. Die Entscheidung wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken und Unfallgefahr getroffen. stattdessen wurde eine alternative Route über die A648 festgelegt.
Die Stadt Frankfurt hatte argumentiert, dass eine Fahrraddemo auf der A5 nicht vertretbar sei und die Sicherheit gefährdet wäre. Dies führte dazu, dass der VGH die Demo auf der Autobahn untersagte.
Die Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A5 hat gezeigt, dass technisch ein Ausbau auf bis zu zehn Spuren möglich wäre. Dennoch lehnt ein Bündnis den Ausbau ab und fordert stattdessen einen Mobilitätswendeplan mit Schwerpunkt auf den öffentlichen Personennahverkehr.
Die alternative Route über die A648 wurde nun festgelegt, um die Fahrraddemo dennoch stattfinden zu lassen. Das Bündnis betont die Bedeutung von Investitionen in den ÖPNV anstelle des Autobahnausbaus.