Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen eine vereinfachte Änderung ihres Geschlechtseintrags im Ausweis. Vor der Gesetzesänderung waren zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Ab 1. November genügt eine einfache Erklärung beim Standesamt. Es gibt nun vier Möglichkeiten für den Geschlechtseintrag: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. In Städten wie Frankfurt, Kassel, Darmstadt, Gießen und Fulda besteht eine hohe Nachfrage nach dieser neuen Regelung. Das Gesetz schreibt eine Wartezeit von drei Monaten zwischen Anmeldung und Erklärung vor, um eine überstürzte Entscheidung zu verhindern.
Schlussfolgerungen und Meinungen: Das neue Gesetz bietet eine deutlich erleichterte und kostengünstigere Möglichkeit für Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Ausweis zu ändern. Die hohe Nachfrage belegt, dass viele auf diese Vereinfachung gewartet haben und es eine positive Resonanz auf die neue Regelung gibt.