Die Stadt Hanau plant ein eigenes Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige, zusätzlich zu den bundesweiten Regelungen. Dies geschieht aufgrund eines zunehmenden Konsums von Lachgas als Partydroge bei Jugendlichen.
Die Hanauer Stadtverordneten haben beschlossen, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Diese Maßnahme ergänzt die bereits geplanten bundesweiten Regelungen, da in Hanau Hotspots für Lachgas-Konsum entstanden sind. Dabei betont die Stadt die Notwendigkeit eines eigenen Verkaufsverbots, um die Jugendlichen vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Die Bundesregierung plant ebenfalls ein bundesweites Verbot des Lachgas-Verkaufs an Minderjährige. Dennoch ergreift Hanau zusätzliche Maßnahmen, um die Bundesregelung mit eigenen Schutzbestimmungen zu verstärken. In diesem Zusammenhang wird auch auf andere Länder verwiesen, die bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch von Lachgas getroffen haben.
Der Anstieg des Lachgas-Konsums bei Jugendlichen in Frankfurt und die euphorisierende Wirkung des Gases werden in den Fokus gerückt. Obwohl Lachgas in verschiedenen Branchen verwendet wird, darunter auch als Narkosemittel in der Medizin, warnt man vor den gesundheitlichen Risiken des Konsums.
Das geplante Verkaufsverbot von Lachgas in Hanau zeigt das Bestreben der Stadt, Jugendliche vor den Gefahren des Konsums zu schützen. Es wird deutlich gemacht, dass neben reinen Verboten auch präventive Maßnahmen und Aufklärung von großer Bedeutung sind.