Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der eine zentrale Rolle bei den dubiosen Steuergeschäften spielte, wurde zu über 8 Jahren Haft verurteilt und muss Taterträge in Millionenhöhe an den Staat abführen.
Hanno Berger war maßgeblich an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt und wurde bereits zweimal wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Mit der Bestätigung des zweiten Urteils durch den Bundesgerichtshof endet ein weiteres Kapitel in seinem Fall. Der Staat wird 1,1 Millionen Euro Taterträge von Berger einziehen, während weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte am Landgericht Bonn laufen.
Diese rechtskräftigen Strafurteile gegen Hanno Berger unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Konsequenzen bei Steuertricks und kriminellen Machenschaften im Finanzbereich. Es wird erwartet, dass die Gesamtstrafe von über 8 Jahren Haft Bestand haben wird, was als deutliches Signal gegen illegale Geschäfte gesehen wird.