Das Landgericht Darmstadt hat in einem bedeutenden Urteil zwei Männer wegen Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und ihrer Beteiligung an einem illegalen Hawala-Netzwerk verurteilt. Die Verurteilten erhielten Bewährungsstrafen und sind dazu verpflichtet, insgesamt zwei Millionen Euro an Vermögensvorteilen abzuführen.
Das Hawala-Netzwerk, das von den Angeklagten genutzt wurde, ermöglichte es ihnen, größere Geldbeträge ins Ausland zu senden und dann zurück nach Deutschland zu transferieren – alles auf Basis von Vertrauen und ohne offizielle Registrierung. Diese Art des Hawala-Banking verstößt gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und birgt ein hohes Risiko für Geldwäsche.
Während einer der Männer eine Hawala-Zahlungsstelle betrieb, unterstützte der andere aktiv diese kriminelle Vereinigung. Durch ihre umfangreichen Geständnisse und ihre Kooperation mit der Justiz konnten die Strafen der Angeklagten gemildert werden.
Dieses Urteil markiert den Auftakt einer Reihe von Prozessen im Zusammenhang mit dem Hawala-Banking. Es unterstreicht die Entschlossenheit der Behörden im Kampf gegen illegale Geldtransfers und Finanzkriminalität.